Montag, 13. September 2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
am 14. September 2021 beginnt das neue Schuljahr und wir freuen auf neue, interessante, spannende und fröhliche Unterrichtsstunden mit euch.
Für die kommende Unterrichtszeit gelten aktuell folgende Corona-Bestimmungen:
- Bei einer 7- Tage-Inzidenz unter 35 gibt es keine Zugangseinschränkungen.
- Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 haben nur Schülerinnen und Schüler Zugang zur Musikschule, die Impf-, Genesenen oder Testnachweise vorlegen können. Die Musikschule hat eine bußgeldbewährte Pflicht zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise.
- Getesteten Personen steht gleich:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
- noch nicht eingeschulte Kinder,
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
- Eine Kontaktdatenerfassung zur Nachverfolgung ist nicht mehr notwendig.
- Wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Dies gilt auch für Gruppenunterricht oder Ensemblestunden. Bitte beachten Sie diese Abstandsregelungen in Hinblick auf die Maskentragepflicht besonders bei größeren Ensembles! Konkret bedeutet dies nun auch, dass vierhändiges Klavierspiel wieder möglich ist, wenn beide Spielenden eine medizinische Maske tragen. In den Grundfächern sind nur die anwesenden Erwachsenen zum Tragen einer Maske verpflichtet, sollte der Mindestabstand (auch zu den Kindern!) nicht durchgehend gewahrt werden können.
Wir hoffen, mit der nun geltenden 3G Regel einen zuverlässigen und regelmäßigen Unterricht an unserer Musikschule gewährleisten zu können. Sollte es zu neuen Regelungen kommen, informieren wir sie rechtzeitig! Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch an uns.
Herzliche Grüße,
Harald Hirschmann & Jochen Schmidt
(Musikschulleitung)